Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zur Teilnahme an der Veranstaltung baupressekompakt

Veranstalter: baupressekompakt GbR vertreten durch Hanns-Christoph Zebe und Claudia Siegele
Auf der Pirsch 34
67663 Kaiserslautern
info@baupressekompakt.de

  1. Geltungsbereich
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über die Teilnahme an der Veranstaltung baupressekompakt, die zwischen der baupressekompakt GbR (nachfolgend „Veranstalter“) und den teilnehmenden Unternehmen, Medienvertretern, Institutionen oder sonstigen Teilnehmern (nachfolgend „Teilnehmer“) geschlossen werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen der Teilnehmer finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde vom Veranstalter ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
     
  2. Vertragsabschluss
    Mit der Anmeldung zur Veranstaltung gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Veranstalter dem Teilnehmer eine Anmeldebestätigung in Form einer Rechnung per E-Mail übermittelt. Der Zugang einer gesonderten Annahmeerklärung ist nicht erforderlich.
     
  3. Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen
    Die jeweils gültigen Teilnahmegebühren ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten Preisliste auf der Website www.baupressekompakt.de für das jeweilige Unternehmens-, Vereins- und Presseticket.
    Frühbucher- oder sonstige Sonderkonditionen gelten ausschließlich innerhalb der jeweils ausgewiesenen Zeiträume und unter den dort genannten Voraussetzungen.
    Die Teilnahmegebühr ist mit Rechnungsstellung sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Veranstaltung besteht erst nach vollständigem Zahlungseingang.
    Die Teilnahmegebühr wird als pauschaler Gesamtpreis für die gesamte Veranstaltung erhoben. Eine nur teilweise oder zeitlich eingeschränkte Teilnahme des Teilnehmers – unabhängig vom Grund und insbesondere bei Teilnahme an lediglich einzelnen Veranstaltungstagen, Teilveranstaltungen oder Programmpunkten – begründet keinen Anspruch auf Minderung, Rückerstattung oder anteilige Reduzierung der Teilnahmegebühr.
     
  4. Leistungen des Veranstalters
    Der Veranstalter bestätigt die Teilnahme schriftlich per E-Mail. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Der Veranstalter behält sich vor, Anmeldungen aus organisatorischen oder inhaltlichen Gründen abzulehnen. Kosten für anwesende Journalisten und Redakteure werden aus den Teilnahmebeiträgen der Unternehmen getragen.
     
  5. Teilnehmergruppen
    Die Teilnahmegebühren unterscheiden sich je nach Teilnehmergruppe gemäß aktueller Preisliste.

    5.1. Redaktionen und Journalisten (Presseticket)
    Hierzu zählen festangestellte oder freie Redakteure und Journalisten aus Print-, Online-, Audio- und Videomedien der Bau- und Architekturbranche sowie vergleichbare redaktionelle Tätigkeitsfelder. Voraussetzung ist ein gültiger Presseausweis oder ein vergleichbarer presserechtlicher Nachweis. Nicht erfasst sind Journalisten von Unternehmensmedien, Medienberater oder Anzeigenverkäufer.
     
    5.2 Unternehmen (Unternehmensticket)
    Unternehmen im Sinne dieser AGB sind gewinnorientierte Hersteller, Dienstleister und Zulieferer der Bau- und Immobilienbranche einschließlich beauftragter PR-Agenturen. Konzernzugehörige Unternehmen gelten als eigenständige Teilnehmer, sofern sie organisatorisch oder markentechnisch getrennt auftreten.
     
    5.3 Vereine, Institutionen und sonstige Teilnehmer (Vereinsticket)
    Hierunter fallen gemeinnützige Organisationen, Verbände, öffentliche Einrichtungen, Forschungsinstitute, Hochschulen, Planungsbüros sowie Erstteilnehmer gemäß der jeweils geltenden Definition.
     
  6. Stornierung und Rücktritt
    Für Unternehmens- und Vereinstickets gelten die nachstehenden Stornierungsfristen und Stornierungskosten. Pressetickets sind nach erfolgtem Erwerb von der Stornierung ausgeschlossen; eine Rückerstattung ist in diesem Fall nicht möglich. Eine Stornierung der Teilnahme bedarf der Textform (E-Mail oder Brief). Maßgeblich für die Wahrung der Fristen ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierungserklärung beim Veranstalter.
    Der erste Veranstaltungstag ist stets der Sonntag der jeweiligen Veranstaltung.

    Stornierungsfristen und Rückerstattungen
    • Bis zu 17 Wochen (119 Kalendertage) vor dem ersten Veranstaltungstag → Rückerstattung von 90 % des Rechnungsbetrags
    • Bis zu 13 Wochen (91 Kalendertage) vor dem ersten Veranstaltungstag → Rückerstattung von 40 % des Rechnungsbetrags
    • Bis zu 6 Wochen (42 Kalendertage) vor dem ersten Veranstaltungstag → Rückerstattung von 20 % des Rechnungsbetrags
    • Bis zu 3 Wochen (21 Kalendertage) vor dem ersten Veranstaltungstag → Rückerstattung von 5 % des Rechnungsbetrags

    Bei einer Stornierung nach Ablauf der vorgenannten Fristen oder bei Nichterscheinen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
     
  7. Haftung
    Der Veranstalter verfügt über eine Veranstalterhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5.000.000 EUR für Personen- und Sachschäden. Eine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Die Haftung des Veranstalters ist – soweit gesetzlich zulässig – auf die Höhe der Teilnahmegebühr beschränkt.
     
  8. Besondere Bedingungen der Veranstaltung
    Der Veranstalter behält sich vor, das Programm, Referenten oder das Veranstaltungsformat aus sachlichen Gründen zu ändern, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung erhalten bleibt.
    Zweck der Veranstaltung ist der fachliche und journalistische Austausch. Der Abschluss oder die Anbahnung von Anzeigengeschäften ist nicht gestattet.
    Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Ausfalls wesentlicher Referenten oder zu geringer Teilnehmerzahl nicht durchgeführt werden, werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren anteilig gemäß den Stornierungsbedingungen erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder Verdienstausfallkosten, sind ausgeschlossen.
     
  9. Urheber- und Nutzungsrechte / Haftungsfreistellung
    Die Teilnehmer sichern zu, dass sie über sämtliche erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und Nutzungsrechte an allen von ihnen im Rahmen der Veranstaltung baupressekompakt verwendeten, verbreiteten oder bereitgestellten Inhalten verfügen. Dies umfasst insbesondere Bild-, Video-, Audio-, Grafikund Textmaterial. Die Teilnehmer sind allein verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit der von ihnen eingebrachten Inhalte, insbesondere im Hinblick auf Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechte. Der Veranstalter übernimmt keine Prüfpflicht und keine Haftung für von Teilnehmern bereitgestellte oder genutzte Inhalte. Die Teilnehmer stellen den Veranstalter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Verletzung vorgenannter Rechte geltend gemacht werden, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
     
  10. Foto- und Videoaufnahmen der Veranstaltung
    Im Rahmen der Veranstaltung baupressekompakt werden durch den Veranstalter oder durch von ihm beauftragte Dritte Foto-, Video- und ggf. Tonaufnahmen angefertigt. Diese Aufnahmen können Teilnehmer in identifizierbarer Weise zeigen.
    Die Aufnahmen dienen der Dokumentation der Veranstaltung sowie der Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters, insbesondere zur Veröffentlichung auf Webseiten, in sozialen Medien, in Pressemitteilungen sowie in sonstigen Print- und Online-Medien.
    Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklärt sich der Teilnehmer mit der unentgeltlichen Anfertigung und Nutzung der Aufnahmen einverstanden, sofern keine berechtigten Interessen des Teilnehmers entgegenstehen. Ein Widerruf aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
     
  11. Datenschutz / DSGVO
    Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmer ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
    Die Verarbeitung erfolgt zum Zwecke der Vertragsdurchführung, Organisation und Durchführung der Veranstaltung sowie zur Nachbereitung und Dokumentation. Soweit im Rahmen der Veranstaltung Foto- oder Videoaufnahmen angefertigt und veröffentlicht werden, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung), sofern eine solche erforderlich ist.
    Teilnehmer haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Widerspruchsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Weitergehende Informationen sind der gesonderten Datenschutzerklärung des Veranstalters zu entnehmen.
     
  12. Gerichtsstand und Erfüllungsort
    Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Kaiserslautern, sofern der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ohne allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland ist. Erfüllungsort ist Kaiserslautern.
     
  13. Anwendbares Recht
    Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
     
  14. Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
     
Stand: 16.12.2025