Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Buchung einer Teilnahme an baupressekompakt 2023 vom 10.9. -12.9.2023 über die baupressekompakt GbR vertreten durch Hanns-Christoph Zebe und Claudia Siegele

  1. Geltungsbereich
    Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung baupressekompakt, die über die Webseite www.baupressekompakt.de zwischen baupressekompakt GbR als Veranstalter mit Hanns-Christoph Zebe und Claudia Siegele und den Teilnehmern (Unternehmen, Medien, Institute) vereinbart wird.
    Gegenbestätigungen des Teilnehmers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufs-bedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veranstalter sind nur wirksam, wenn sie von den Veranstaltern schriftlich bestätigt worden sind.

  2. Vertragsabschluss
    Der Teilnehmer gibt mit seiner Anmeldung eine schriftliche Bestellung seiner Teilnahme, sowie weiterer Personen/Agenturen ab. Der Vertrag mit den Veranstaltern kommt zustande, wenn die Veranstalter eine sofort fällige Rechnung stellen. Der Teilnehmer verzichtet auf den Zugang der Annahme.

  3. Vertragserfüllung durch den Teilnehmer
    Die Preise für die Teilnahme an der Veranstaltung baupressekompakt sind auf der Webseite www.baupressekompakt.de ersichtlich. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Webseite angegebenen Preise; dies betrifft vor allem den eingeräumten und zeitlich begrenzten Frühbucherrabatt. Die Zahlung der Teilnahmegebühr ist unverzüglich nach Vertrags-schluss zur Zahlung auf Rechnung fällig. Der Teilnehmer leistet den in seiner Bestellung angegebenen Betrag per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto. Erfüllung tritt erst mit Gutschrift auf dem Konto der Veranstalter von baupressekompakt ein.

  4. Vertragserfüllung durch die Organisatoren von baupressekompakt
    Die Teilnehmer erhalten von baupressekompakt GbR eine schriftliche Bestätigung zur Teilnahme an baupressekompakt per Email in Form einer Rechnung. Die Organisatoren von baupressekompakt behalten sich aus organisatorischen Gründen (ein solcher Grund kann z.B. die begrenzte Teilnehmerzahl sein) die Entscheidung über eine Teilnahme von Redakteuren oder Unternehmen vor. Die anfallenden Kosten für die Redakteure und Journalisten trägt baupressekompakt aus den Teilnahme-Beiträgen der Unternehmen.

  5. Definition der Teilnehmergruppen
    Die Beiträge zur Teilnahme an der Veranstaltung baupressekompakt unterscheiden sich nach Teilnehmergruppen, für die gemäß aktueller Preisliste unterschiedliche Ticketpreise gelten. Nachfolgend ist definiert, welche Voraussetzungen für die verschiedenen Teilnehmergruppen gelten:

    5.1. Redaktionen und Journalisten
    Unter der Teilnehmergruppe Redaktionen und Journalisten sind bei Verlagen oder anderen Medienunternehmen fest angestellte und/oder frei beauftragte Print- und Online-Redakteure und -Journalisten aus den Bereichen Architektur, Design, Technik, Energie und Handwerk (B2B / B2C) zu verstehen. Ausdrücklich einbezogen sind in diese Kategorie auch redaktionell/journalistisch anverwandte Berufsgruppen, wie zum Beispiel Architekturfotografen, Podcast- und Video-Redakteure sowie redaktionell unabhängige Multiplikatoren wie Bau-Influencer und Publizisten in sozialen Netzwerken. Allen unter 5.1 genannten Berufsgruppen und Tätigkeitsfeldern übergeordnet ist der nachweisliche Besitz eines aktuell gültigen Presseausweises oder ein vergleichbarer presserechtlicher Nachweis wie zum Beispiel die Nennung des Teilnehmers in dem Impressum eines baufachjournalistischen Mediums. Ausdrücklich nicht unter den Punkt 5.1 fallen Journalisten von Firmenzeit-schriften sowie Medienberater und Anzeigenverkäufer – auch wenn diese einen Presseausweis besitzen sollten.

    5.2 Unternehmen
    Unter der Teilnehmergruppe Unternehmen sind i.d.R. gewinnorientierte Hersteller von Bauprodukten, Baustoffen, Baufertigteilen, Bausoftware u.ä. sowie Bauzulieferer und Baudienstleister zu verstehen. Ist ein Unternehmen eigenverantwortlich wirtschaftender Teil eines übergeordneten Konzerns / einer Unternehmensgruppe und/oder produkt-/dienstleistungsspezifisch gegenüber anderen Unternehmensteilen innerhalb eines Konzerns klar abgrenzbar (z.B. durch Produktsegment, eigenes CI oder eine eigenständige Marke), gilt es als eigenständiges Unternehmen und bedarf somit als eigenständiger Teilnehmer einer separaten Anmeldung, auch wenn sich andere Unternehmen des Konzerns/der Gruppe ebenfalls für die Teilnahme an der baupressekompakt anmelden. Im Zweifel ist mit den Veranstaltern eine individuelle Klärung der Sachlage erforderlich. Teilnehmende Vertreter der Teilnehmergruppe Unternehmen können deren Inhaber, Mitarbeiter, Pressereferenten sowie freischaffende PR-Berater und beauftragte externe Presseagenturen sein.

    5.3 Vereine und Institutionen (sowie Planungsbüros und Erstteilnehmer)
    Unter die Teilnehmergruppe Vereine und Institutionen fallen gemeinnützig anerkannte Organisationen aus der Baubranche mit überwiegend ideelen Zielen und Zwecken (keine primär wirtschaftlichen) sowie öffentliche oder staatliche Einrichtungen oder Organisationen, deren Zweck innerhalb der Baubranche verortet ist und die auf Dauer eingerichtet wurden. Dazu gehören beispielsweise Verbände bestimmter Bauproduktgruppen, Baugewerke und/oder Branchen innerhalb des Bauwesens. Desweiteren gehören zu dieser Teilnehmergruppe auch Forschungsinstitute (z. B. Fraunhofer-Gesellschaft), Hochschulen, Planungsbüros, Stiftungen, Fortbildungseinrichtungen und Energieagenturen. Zum Zwecke der Neukundengewinnung zählen zu dieser Teilnehmergruppe auch Erstteilnehmer, also Teilnehmer, die zuvor noch an keiner baupressekompakt-Veranstaltung angemeldet waren bzw. teilgenommen haben. Das heißt, wer sich zur baupressekompakt eigenständig an-, jedoch vor der Veranstaltung wieder abgemeldet hat, gilt nicht mehr als Erstteilnehmer.

  6. Stornierungsfristen und Stornierungskosten
    Es gelten die jeweils im Jahr der Veranstaltung auf www.baupressekompakt.de ausgewiesenen Stornierungsfristen, Stornierungsbedingungen und Stornierungskosten. Die Rücknahme der Anmeldung hat schriftlich per E-Mail unter info@baupressekompakt.de oder per Brief zu erfolgen!

  7. Haftung
    Die Veranstalter von baupressekompakt sind mit einer Veranstalterhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme
    € 5.000.000,- pauschal für Personen- und Sachschäden versichert. Eine Versicherung gegen den Verlust von Geld oder Wertgegenständen besteht nicht. Wir bitten die Teilnehmer während der Veranstaltung auf ihre Wertsachen zu achten.
    Die Haftung der Veranstalter beschränkt sich auf die Teilnahmegebühr.

  8. Besondere Bedingungen
    Die Veranstalter behalten sich vor, das angekündigte Programm zu ändern oder notwendige Änderungen des Veranstaltungsformates vorzunehmen. Grundsätzlich soll der Charakter des Formates von baupressekompakt erhalten bleiben. Zweck der Veranstaltung ist der kommunikative Austausch, das Netzwerken, die journalistische Recherche und Berichterstattung zu Unternehmen und deren Tätigkeiten und Produkten sowie das Vereinbaren publizistischer Fachbeiträge und Objektreportagen zwischen Unternehmen/Institutionen und Medien. Der Verkauf und das Vereinbaren von Anzeigengeschäften sind explizit nicht gewünscht und daher zu unterlassen!
    Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, wegen Verhinderung von Referenten, wegen Störungen am Veranstaltungsort oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht möglich, werden die Teilnehmer umgehend informiert. Das Teilnahmeentgelt wird in diesem Falle anteilig gemäß den in den Stornierungsbedingungen aufgeführten Fristen und Kosten erstattet. Eine vollständige Rückerstattung der Herstellerbeiträge ist nur bis zum Beginn der Stornierungsfristen möglich. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen.

  9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Kaiserslautern, sofern die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind oder mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, oder nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder persönlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Veranstalter sind berechtigt, Klage auch wahlweise am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Kaiserslautern.

  10. Anwendbares Recht
    Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  11. Schlussklausel
    Sollte einer oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem von den Parteien angestrebten Zweck an nächsten kommen.

Kaiserslautern, 30.1.2023